Warenbestandsfinanzierung
Warenbestands- und Einkaufsfinanzierung
Bünder Leasing bietet über einen Partner Handelsunternehmen die Finanzierung von Lager- und Kommissionsware an. Zudem unterstützen wir die Unternehmen auf Wunsch dabei, nach Ablauf der Warenbestandsfinanzierung und nach Verkauf der Wirtschaftsgüter auch die Endkundenfinanzierung zu übernehmen.
Voraussetzungen für eine WB- / WE-Finanzierung
- Bünder Leasing führt eine bankübliche Bonitätsprüfung durch
- Bünder Leasing wickelt jeweils auf Einzelanfrage die Finanzierung der Wirtschaftsgüter ab
- Der Erwerb der Wirtschaftsgüter muss lastenfrei erfolgen
Mögliche Wirtschaftsgüter für eine Finanzierung:
- Traktoren
- selbstfahrende Erntemaschinen
- Pressen
- Teleskoplader
- Mehrzweckfahrzeuge
- Spindelmäher
- Rasenmäher
- Baumaschinen (allgemein)
- Gabelstapler
- Finanziert werden Neumaschinen zum Einkaufswert sowie Gebrauchtmaschinen zum jeweiligen Zeitwert
Die Abwicklung der Warenbestandsfinanzierung
Die betreffenden Witschaftsgüter werden von den jeweiligen Lieferanten an den Partner von Bünder Leasing berechnet. Dieser schließt mit dem Vertriebspartner Finanzierungs- oder Mietkaufverträge in der Regel über 9 Monate ab. Finanziert wird der Nettowarenwert, die Umsatzsteuer ist vorab zur Zahlung fällig
Während der Laufzeit des Vertrages werden nur Zinsen berechnet, der Finanzierungsbetrag ist jeweils endfällig zu zahlen. Wird die Maschine zwischenzeitlich verkauft kann der Finanzierungsvertrag zum Monatsende ohne weitere Gebühren beendet werden. Ist die Maschine nicht bis zum Ende des Finanzierungsvertrages nicht verkauft kann über 6 bis 9 Monate eine Anschlussfinanzierung erfolgen.
Nach 12 Monate ist eine 10 % ige Tilgung auf den Warenwert zu leisten. Erfolgt nach Ablauf der Warenbestandfinanzierung auch die Endkundenfinanzierung über den Partner der Bünder Leasing, erhält der Vertriebspartner einer Rückvergütung von 1,0% der eigenen Zinskosten
Während der Finanzierungsdauer sind die Wirtschaftsgüter branchenüblich zu versichern, die Versicherungsleistung wird an den Partner der Bünder Leasing abgetreten. Neben dem Finanzierungsvertrag (nebst Übernahmebestätigung) ist in der Regel keine weitere Dokumentation erforderlich.
Wenn im Rahmen von Sale-and-Mietkauf-Back-Transaktionen die Wirtschaftsgüter vom Vertriebspartner direkt erworben werden müssen ist eine Freigabe der Wirtschaftsgüter durch die Hausbank oder den Grundstückseigentümer erforderlich.
Bünder Leasing finanziert über seine Partner zudem Miet- und Dienstleistungsmaschinen den Vertriebspartnern auch längerfristig
- über Finanzierungsverträge (mit Bilanzierung beim Vertriebspartner)
- über Leasing- und Operate Leasing Verträge (ohne Bilanzierung beim Vertriebspartner)